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   OLG Rostock, 11.11.2004 - 2 Ss (OWi) 340/04 I 211/04   

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https://dejure.org/2004,15006
OLG Rostock, 11.11.2004 - 2 Ss (OWi) 340/04 I 211/04 (https://dejure.org/2004,15006)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.11.2004 - 2 Ss (OWi) 340/04 I 211/04 (https://dejure.org/2004,15006)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. November 2004 - 2 Ss (OWi) 340/04 I 211/04 (https://dejure.org/2004,15006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung einer Rechtsbeschwerde; Anforderungen an die Begründung eines Nichterscheinens in der Hauptverhandlung

  • Judicialis

    OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 329 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung des Einspruchs bei unentschuldigtem Ausbleiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 28.01.1986 - Ss 826/85

    Rechtsbeschwerde; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2004 - 2 Ss OWi 340/04
    Mit der Rechtsbeschwerde gegen ein solches Verwerfungsurteil kann daher nicht geltend gemacht werden, der im Bußgeldbescheid erhobene Vorwurf sei falsch (OLG Köln VRS 70, 458 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2004 - 2 Ss OWi 340/04
    Danach muss der Beschwerdeführer die die Rüge begründenden Verfahrenstatsachen so vollständig angeben, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BayObLG NStZ-RR 1997, 182; Göhler a.a.O., § 79 Rdnr. 27 d m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.1986 - 5 Ss OWi 181/86
    Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2004 - 2 Ss OWi 340/04
    Eine ordnungsgemäß erhobene Sachrüge liegt ebenfalls nicht vor, so dass der Senat gehindert war, von Amts wegen zu prüfen, ob ein Verfahrenshindernis vorliegt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 71, 366; OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.1988 - 5 Ss OWi 122/88
    Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2004 - 2 Ss OWi 340/04
    Die Rechtmäßigkeit der Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG kann, abgesehen von der hier nicht erhobenen Rüge fehlender Verfahrensvoraussetzungen, nur mit einer zulässig erhobenen Verfahrensrüge überprüft werden (vgl. Senatsbeschluss vom 11.06.1999 - 2 Ss [OWi] 75/99 I 78/99 - OLG Düsseldorf VRS 75, 221 222; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 74 Rdnr. 48 b m.w.N.).
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